zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 1996, Seite T 316

Keine Aussetzung der Einhebung im Verfahren vor den Höchstgerichten

Mag. Dr. Thomas Keppert

Wir weisen abschließend darauf hin, daß im Bereich der außerordentlichen Rechtsmittel (VfGH- und VwGH-Beschwerde) eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO nicht vorgesehen ist. Im Verfahren vor den Höchstgerichten kann zwar die aufschiebende Wirkung beantragt werden (§ 30 VwGG und § 85 VfGG), diese ist allerdings in beiden Verfahrensgesetzen unter anderem an das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils für den Beschwerdeführer geknüpft (welcher konkret zu bescheinigen ist) und wird deshalb regelmäßig versagt. Danach verbleibt dem Beschwerdeführer entweder die Bezahlung der Vorauszahlung oder die Beantragung einer normalen Stundung gemäß § 212 BAO.

Daten werden geladen...