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Subunternehmer und Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland
unter besonderer Berücksichtigung haftungsrechtlicher Probleme der Bauwirtschaft
Der Binnenmarkt wird Wirklichkeit: Österreichische Unternehmer setzen in letzter Zeit vermehrt Subunternehmer aus dem EWR-Ausland ein. Welche Besonderheiten – insbesondere Haftungen – bestehen hier vor allem im Vergleich zu inländischen Subunternehmern und Überlassern?
1. Bedeutung des Binnenmarktes
Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Bauleistungen ist immer zu unterscheiden, ob es sich um ein Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder um eines aus einem anderen Staat („Drittstaat“) handelt. Während der Zugang für Unternehmen aus dem EWR sehr liberal geregelt ist, haben es Unternehmen aus Drittstaaten deutlich schwerer, Dienstleistungen und Bauleistungen in Österreich zu erbringen. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf Unternehmen aus EWR-Staaten, die auch in der Praxis die weitaus überwiegende Bedeutung haben.
Das Unionsrecht regelt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit; allen Freiheiten ist gemeinsam, dass sie durch Sekundärrecht inhaltlich näher determiniert werden, sodass ausländische Unternehmen zwar grundsätzlich in Österreich Leistungen erbringen können, ...