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bau aktuell 2, März 2018, Seite 67

Scheinselbständigkeit: Was ist das und was ist neu?

Anna Mertinz

Die Abgrenzung zwischen „echten“ Gewerbetreibenden und sogenannten Scheinselbständigen, die eigentlich unselbständige Arbeitnehmer sind, bereitet der Praxis oftmals Kopfzerbrechen. Wird ein Auftragnehmer als Gewerbetreibender eingestuft, ist er aber eigentlich ein Arbeitnehmer, hat dies für alle Beteiligten unangenehme und mannigfaltige Konsequenzen. Lesen Sie nachstehend über die Abgrenzungskriterien und gesetzliche Neuerungen zu diesem Thema.

1. Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständige sind Personen, die als Selbständige tätig sind, obwohl sie nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt jene Kriterien erfüllen, die für eine Tätigkeit als unselbständiger Arbeitnehmer sprechen. Scheinselbständige sind also quasi „falsch eingereihte“ Arbeitnehmer.

Nach dem ASVG ist ein Dienstnehmer (im Gegensatz zu einem Selbständigen), wer „in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird“ (§ 4 Abs 2 ASVG). Ein Dienstnehmer steht in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Dienstgeber. Die Kriterien der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit müssen gegenüber den Merkmalen selbständiger Tätigkeit überwiegen.

Was sich genau hinter den Begriffen der pe...

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