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Aufklärungspflichten bei Stop-Loss-Orders
§§ 1293, 1299, 1304, 1323 ABGB
Stop-Loss-Orders sind grundsätzlich (auch) eine Schutzmaßnahme zugunsten des Kreditnehmers im Hinblick auf eine nicht absehbare Entwicklung des Wechselkurses; sie tragen trotz der damit verbundenen Realisierung des Kurs- und Zinsrisikos dem beiderseitigen Sicherheitsbedürfnis der Vertragsparteien Rechnung. Sie sind für diesen Sicherungszweck bei gebotener Ex-ante-Betrachtung auch nicht generellS. 665 untauglich, auch wenn ex post ein Zuwarten mit der Konvertierung sinnvoller gewesen wäre.
Aus der Begründung:
Die Streitteile schlossen 2002 einen Kreditvertrag über € 58.000, wobei der kl Kreditnehmer in Ausübung seines Konvertierungsrechts den Kreditbetrag in CHF aufnahm. Im Oktober 2014 beauftragte der Kl die Konvertierung unter Setzung einer Take-Profit-Order (mit einer Grenze von CHF 1,3) und einer Stop-Loss-Order (mit einer Grenze von CHF 1,19). Am hob die SNB die davor über drei Jahre bestehende Euro-Wechselkursuntergrenze von CHF 1,2 auf. Unmittelbar nach dieser Wechselkursfreigabe fiel der Euro schlagartig auf einen Wechselkurs von unter CHF 0,9, um sich ab Februar 2015 auf einem Kursniveau im Bereich von CHF 1,05 einzupendeln. Die be...