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ASoK 7, Juli 2021, Seite 255

Die Zulässigkeit von Wochenendarbeit

Grundsätzlich, in Zeiten von COVID-19 und speziell in der IT-Branche

Wolfram Hitz

Die österreichische Rechtsordnung geht im Bereich der Wochenendarbeit grundsätzlich davon aus, dass an Wochenenden alle Arbeiten verboten sind, kennt jedoch im Einzelfall vielfältige Erlaubnistatbestände. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über diverse Ausnahmebestimmungen. Aufgrund der Vielzahl an Sonderbestimmungen und Rechtsgrundlagen für die unterschiedlichen Branchen und Bereiche können manche Aspekte nur kursorisch behandelt oder müssen überhaupt ausgelassen werden. Weiters wird ausschließlich die Frage der Zulässigkeit und nicht jene der Entlohnung dargestellt.

1. Öffentlich-rechtliche Normen vs Privatrecht

1.1. Allgemeines

Im Arbeitszeitrecht werden die Arbeitnehmer vor allem durch öffentlich-rechtliche Normen, die von Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden, geschützt. Die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften wird durch die Arbeitsinspektion kontrolliert und ihre Verletzung durch Verwaltungsstrafen sanktioniert (zB § 28 AZG; § 27 ARG). Die öffentlich-rechtlichen Normen stecken den äußerst möglichen Rahmen ab, in dem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen werden können.

S. 256Inwieweit und unter welchen Rahmenbedingungen (zB Lage der Arbeitszeit) Arbeitnehmer innerhalb dieses Rah...

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