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ÖBA 5, Mai 2023, Seite 371

Einlagenrückgewähr: Dreijährige Verjährungsfrist des Bereicherungsanspruchs

https://doi.org/10.47782/oeba20230503710

§§ 877, 1041, 1472, 1478, 1486 ABGB; § 82, 83 GmbHG.

Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat (§ 83 Abs 5 GmbHG), schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch. Werden Kondiktionsansprüche für die Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft (Penthouse samt Garten) nach § 877 ABGB analog geltend gemacht, unterfallen diese Ansprüche der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB.

Aus der Begründung:

[1] Die Kl ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Gebäude mit Penthouse und Garten befand. Die Bekl nutzten dieses Penthouse samt Garten (auch in Bezug auf Betriebs- und Erhaltungskosten) seit 1992 kostenlos. 2009 schlossen die Streitteile darüber eine schriftliche Nutzungsvereinbarung ab, auf deren Grundlage 2013 auch ein entsprechendes (unentgeltliches) Wohnungsgebrauchsrecht zugunsten der Bekl verbüchert wurde. Im selben Jahr kam es beiS. 372 der Kl zu einem Gesellschafterwechsel (die Gesellschaftsanteile des zuletzt über Stiftungen gehalten...

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