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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 167

Zur Besteuerung von Anzahlungen im UStG 1994 (Gaedke)

Gerhard Gaedke

Reinhard Veith führt in seinem Beitrag zur Besteuerung von Anzahlungen im Umsatzsteuergesetz 1994 (SWK-Heft 2/1995, Seite A 38 f.) aus, daß anders als in Österreich in Deutschland die Ist-Besteuerung von Anzahlungen nur gilt, wenn das gezahlte Entgelt oder Teilentgelt mehr als 10.000 DM beträgt. Demgegenüber ist festzuhalten, daß diese Bestimmung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 a dUStG mit Wirkung von durch das Gesetz vom aufgehoben wurde und der Hinweis auf diese Bestimmung somit nicht mehr zutreffend ist.

Unabhängig davon hat der Fachsenat für Steuerrecht unter Hinweis auf eine Verwaltungsvereinfachung die Forderung nach einer Mindestgrenze im Ministerium deponiert. Für den zu erwartenden Erlaß des BMF sollte aber auf mögliche Vereinfachungen bei der Rechnungserteilung eingegangen werden:

Gemäß § 11 Abs. 1 letzter Satz UStG sind in einer Endrechnung die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne des 2. Satzes ausgestellt worden sind.

Um zu vermeiden, daß in der Rechnung selbst die Teilentgelte und die einzelnen Steuerbeträge in der Endrechnung aufscheinen müssen, sollte erl...

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