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SWK 6, 20. Februar 1995, Seite 161

Die Bewertungsbestimmungen bei Einbringungen (Schwarzinger)

Mag. Petra Schwarzinger

Versuch einer Systematisierung

VON MAG. PETRA SCHWARZINGER

Unter den zahlreichen Änderungen der Abgabengesetze findet sich auch eine Erweiterung des § 16 UmgrStG, welcher auf Einbringungstatbestände mit dem Zustandekommen der Verträge und Beschlüsse nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union somit ab anzuwenden ist. Die textlichen und materiellen Veränderungen des § 16 UmgrStG tragen nicht unbedingt zum besseren Verständnis bei. Dieser Beitrag stellt einen Versuch dar, die Bewertungsbestimmungen zu systematisieren.

1. Darstellung der Bewertungsvorschriften anhand des Gesetzestextes

Ein fundamentaler Grundsatz des UmgrStG ist die Buchwertfortführung, die im Rahmen des Art. III nach wie vor in § 16 Abs. 1 UmgrStG geregelt ist. Der Wortlaut ist unverändert übernommen worden.

Änderungen treten erstmals in § 16 Abs. 2 UmgrStG auf. Materiell umfaßt Abs. 2 - wie in der alten Fassung - die Vermögensbewertung bei all jenen Personen, bei denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich der in Kapitalanteilen enthaltenen stillen Reserven eingeschränkt ist. Dies war nach der alten Rechtslage gegeben, wenn

• die Besteuerung der Anteile dem (ausländischen) Ansäs...

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