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SWK 10, 1. April 1995, Seite 040

Schenkung: Steuerpflicht

Die Parteien einer Schenkung können durch den nachträglichen Abschluß eines Kaufvertrages über den bereits geschenkten Gegenstand die schon entstandeneSchenkungssteuerpflichtnicht beseitigen - (§ 12 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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