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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 641

Gewinnrealisierung bei Übertragung ins Sonderbetriebsvermögen? (Rabel)

Dr. Klaus Rabel

Zugleich Kritik an

VON DR. KLAUS RABEL

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 94/14/0077, erstmals zur Frage der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandeigentum) einer Personengesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen (Quoteneigentum) der Gesellschafter (Mitunternehmer) Stellung genommen und die von der Behörde angenommene volle Gewinnrealisierung bestätigt. Im folgenden werden die Aussagen dieses Judikats kritisch gewürdigt.

1. Bisheriger Meinungsstand und Erkenntnis vom , 94/14/0077

Das BMF vertritt bekanntlich die Auffassung, daß sowohl die entgeltliche als auch die "unentgeltliche" Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer (und umgekehrt) als Entnahme mit nachfolgender Einlage i. S. d. Abschn. 44 Abs. 1 EStR zu werten ist und damit zur Gewinnrealisierung führt. Laut BMF erstreckt sich dieses Prinzip über die durch zivilrechtliches Gesamthandeigentum gekennzeichneten Personengesellschaften hinaus etwa auch auf die GesBR. In der Literatur wurde diese Auffassung vor allem für den Fall, daß (und...

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