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Second hand-Polizzen Eintritt in einen bestehenden Lebensversicherungsvertrag gegen Ablöse
• "Second hand-Polizzen" - Eintritt in einen bestehenden Lebensversicherungsvertrag gegen Ablöse (§ 27 Abs. 1 Z 6 EStG)
(BMF) - Gemäß § 27 Abs. 1 Z 6 EStG ist der Kapitalertrag aus jenem Versicherungsvertrag steuerpflichtig, der dem Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung zuzurechnen ist. Eine Vertragsübernahme gegen Ablösezahlung stellt zivilrechtlich und wirtschaftlich den Abschluß eines neuen Vertrages dar. Der aus diesem Vertrag dem Steuerpflichtigen zufließende Ertrag in Höhe der Differenz zwischen Ablösesumme und eigener Prämienleistung ist bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG beim Übernehmer des Vertrages steuerpflichtig.
Soweit die Ablösesumme die bis zum Zeitpunkt der Abtretung angewachsenen Ansprüche auf die Versicherungsleistung abgelten, stellt die Ablösesumme wirtschaftlich eine (zeitanteilige) Versicherungsleistung dar, sodaß in analoger Anwendung des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG die Differenz zwischen Ablösesumme und eigener Prämienleistung beim Abtretenden bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellt. (