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SWK 12, 20. April 1994, Seite 052

Überstundenzuschläge: Begünstigung

•Die Steuerbegünstigung für

Überstundenzuschlägekommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller Überstunden aufgezeichnet werden — (§ 68 Abs. 1 EStG 1972)

S. 053

Von diesem Erfordernis kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte und daher steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung der Überstundenleistungen in bestimmter Höhe getroffen ist. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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