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SWK 12, 20. April 1994, Seite 051

Überstundenpauschale: Zuschläge

•Die in einem

Überstundenpauschaleenthaltenen Zuschläge sind steuerbegünstigt, wenn Aufzeichnungen für einen Teil des Prüfungszeitraumes vorgelegt werden können, aus denen das Ausmaß der an Sonn- und Feiertagen jeweils in Summe geleisteten Überstunden und auch deren genaue zeitliche Lagerung hervorgeht — (§ 68 Abs. 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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