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Einkommensteuer
Einkommensteuer
Gewinnverwirklichung (§ 4 Abs. 1 EStG)
Das Nichterfüllen eines Auftragsteiles in der Größe von 130.000 S bei einem Gesamtauftrag von 4,8 Mio. S ist nicht so geringfügig, daß er vernachlässigbar und unbedeutend ist. Die Gewinnverwirklichung ist damit erst im Folgejahr mit Erfüllung des Restes und des ausdrücklich vereinbarten Abnahmevorganges eingetreten ().
Rückstellung Jubiläumsgelder (§ 4 Abs. 4, § 14 EStG)
Rückstellung für Jubiläumsgelder sind nicht durch § 14 EStG beschränkt. Rückstellungen sind zu bilden, wenn die konkrete Wahrscheinlichkeit des Eintrittes der Zahlungsverbindlichkeit besteht; daß die Verpflichtung bereits am Bilanzstichtag dem Grunde nach entstanden sein muß, ist unrichtig (). Siehe dazu auch den Beitrag von Karl Bruckner in SWK-Heft 11/1994, Seite A 259 ff.
Zinsen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Werden aus Familienbeihilfen stammende Darlehensverbindlichkeiten an die Kinder ausgewiesen, dann sind bei Ersatz dieser Eigenkapital ersetzenden Verbindlichkeiten bei Auszahlung an die Kinder durch Bankdarlehen die dadurch entstehenden Zinsen Betriebsausgaben ...