Die gesetzliche Abfertigung
1. Aufl. 2023
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S. 584. Die gesetzliche Abfertigung aus bilanzieller Sicht
4.1. Die Bilanz
Die Unternehmensbilanz als Teil des Jahresabschlusses ist eine nach den Bestimmungen des UGB zu einem bestimmten Stichtag aufzustellende Gegenüberstellung des Vermögens einerseits und des Kapitals andererseits. Unter einer Steuerbilanz ist hingegen eine um steuerrechtliche Vorschriften ergänzte und damit den Bestimmungen des Einkommensteuerrechts entsprechende Unternehmensbilanz zu verstehen.
Für die steuerliche Gewinnermittlung sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung von Bedeutung, sofern das Steuerrecht nicht in Abweichung davon zwingende Regelungen vorsieht. Dieser sog „Grundsatz der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz“ bestimmt damit das Verhältnis zwischen dem Unternehmensrecht einerseits und dem Steuerrecht andererseits. Wenngleich das EStG den Begriff „Steuerbilanz“ nicht nennt, wird damit in der Praxis die in § 44 Abs 2 EStG genannte „Übersicht für steuerliche Zwecke“ bezeichnet. Die EStR sehen darüber hinaus vor, dass die steuerlichen Abweichungen auch in einer gesonderten Aufstellung zur Bilanz nach dem UGB (sog „Mehr-Weniger-Rechnung“) dargestellt werden können.
4.2. Gegenüberstellung
4.2.1. Allgemeines
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