Die gesetzliche Abfertigung
1. Aufl. 2023
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S. 82. Die gesetzliche Abfertigung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Das System der Abfertigung wurde mit dem BMSVG neu geregelt. Dies darf allerdings nicht als vollständiges Ablösen des „alten“ Abfertigungsrechts verstanden werden, sodass beide Abfertigungssysteme weiterhin parallel Anwendung finden.
2.1. Das System der „Abfertigung alt“
2.1.1. Rechtsgrundlagen
Die Abfertigung (alt) ist eine gesetzlich verankerte außerordentliche Entgeltform, deren Fälligkeit grundsätzlich durch die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bedingt ist. Als Rechtsgrundlage für das traditionelle Abfertigungsrecht dienen insbesondere die § 23 f AngG. Gemäß § 2 Abs 1 ArbAbfG sind die vorgenannten Bestimmungen des AngG sinngemäß auf die Abfertigung der Arbeiter anzuwenden. Daneben bestehen weitere Sonderbestimmungen wie beispielsweise das BUAG für Bauarbeiter.
Gemäß § 40 AngG kann § 23 AngG zu Lasten des Arbeitnehmers nicht durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Individualarbeitsvertrag ausgeschlossen werden und ist daher relativ zwingender Rechtsnatur. „Freiwillige“ Abfertigungen, die durch abweichende Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers entstehen, sind sowohl durch Kollektivvertrag als auch durch Arbeitsvertrag möglich.
2.1.2. Anspruchsvoraussetzungen
Damit ein Ab...