Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2020, Seite 242

Erste EuGH-Entscheidung zur Koordinierung des Rehabilitationsgeldes

Das EuGH-Urteil Pensionsversicherungsanstalt gegen CW überzeugt weder in Begründung noch im Ergebnis

Martin Sonntag

Der OGH bejahte in den Jahren 2016 und 2017 in ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeit Österreichs zur Leistung von Rehabilitationsgeld auch bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat bei Vorliegen österreichischer Versicherungszeiten vor allem bei vorherigem Bezug einer befristeten Invaliditätspension aus primärrechtlichen Überlegungen. Im Jahr 2018 stellte er ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, ob dies auch gelte, wenn die österreichischen Versicherungszeiten schon lange zurückliegen. Der EuGH verneinte dies in seinem Urteil vom , Rs C-135/19, Pensionsversicherungsanstalt gegen CW. Diese Entscheidung soll einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

1. Das Rehabilitationsgeld: Entstehungsgeschichte und Wesen

1.1. Eckpunkte der Reform der vorübergehenden Invalidität durch das SRÄG 2012

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012), BGBl I 2013/3, wurde die befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension für Versicherte, die das 50. Lebensjahr bereits ab dem vollendet haben, abgeschafft sowie ein Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation bei vorübergehender Invalidität bzw Berufsunfähigkeit und die neuen Leistungen des Rehabilitations- und Umschulun...

Daten werden geladen...