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ASoK 2, Februar 2021, Seite 70

Abschied von der Exportpflicht beim Rehabilitationsgeld?

Auswirkungen des EuGH-Urteils Pensionsversicherungsanstalt gegen CW auf -Neuanträge und den laufenden Leistungsbezug

Martin Sonntag

Der EuGH verneinte in seinem Urteil vom , Rs C-135/19, Pensionsversicherungsanstalt gegen CW, eine Leistungszuständigkeit Österreichs für den Fall, dass der Anspruchswerber in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft ist und die im Inland erworbenen Versicherungszeiten lange zurückliegen. Mucha befasst sich in einem unlängst erschienenen Beitrag mit den Konsequenzen dieser Entscheidung auf den laufenden Leistungs-bezug. Der Autor knüpft an seinen jüngst in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag an und widerspricht diesen Thesen.

1. Ausgangspunkt

Der OGH stellte dem EuGH in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom , 10 ObS 66/18f, unter anderem die Frage, ob die Verordnung (EG) Nr 883/2004 im Lichte des Primärrechts dahin auszulegen sei, dass ein Mitgliedstaat als ehemaliger Wohnstaat und Beschäftigungsstaat verpflichtet sei, Leistungen wie das österreichische Rehabilitationsgeld an eine Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlen, wenn diese Person den Großteil der Versicherungszeiten aus den Zweigen Krankheit und Pension als Beschäftigte in diesem anderen Mitgliedstaat (zeitlich nach der vor Jahren stattgefundenen Verlegung des Wohnsitzes dorthin) erworben habe und seitde...

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