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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 071

Gesellschaftsteuer: Bemessung

•Bei Feststellung der Bemessungsgrundlage für die

Gesellschaftsteueranläßlich der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG ist unter den Schuldposten auch die Gewerbesteuerrückstellung anzusetzen — (§ 6 Abs. 1 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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