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Mögliche legistische Änderungen der BAO
Drei Anregungen des Rechnungshofes im Detail
Der Rechnungshof hat von Jänner bis Oktober 2019 eine Gebarungsüberprüfung des BFG vorgenommen, die mit Bericht vom Jänner 2021 abgeschlossen wurde. Dabei hat der Rechnungshof ua die mangelnde Personalausstattung, insbesondere beim Supportpersonal, sowie die Rechtsmittelrückstände bemängelt, aber auch Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung unterbreitet. Das BFG ist nunmehr an das BMF herangetreten und hat bereits ausgearbeitete Textierungen betreffend verfahrensrechtliche Änderungen vorgelegt, die zum Teil über die Vorschläge des Rechnungshofes hinausgehen. Drei wesentliche Anregungen sollen in weiterer Folge dargestellt und näher beleuchtet werden.
1. Einführung eines „Schlusses des Ermittlungsverfahrens“ auch in der BAO
Die grundsätzliche Möglichkeit der Einführung eines sukzessiven Neuerungsverbotes im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Effizienzsteigerung wurde bereits in der Vergangenheit als zweckmäßig erachtet.
Vor diesem Hintergrund wurde im Zuge einer AVG-Novelle in den § 39 Abs 2a und 3 bis 5 AVG ein entsprechender „Schluss des Ermittlungsverfahrens“ eingeführt, wobei dieser nicht nur im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern auch und bereits im behördlichen Verfahren rechtsmöglich wurde, woge...