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AVR 6, Dezember 2020, Seite 202

Die Neufassung des § 295 Abs 4 BAO durch das COVID-19-StMG

Die neue Frist für die Stellung eines Antrags auf Aufhebung eines von einem Nichtbescheid abgeleiteten Bescheides

Martin Vock

Die Befristung des Antrags auf Aufhebung eines von einem „Nichtbescheid“ abgeleiteten Bescheides ist bereits Gegenstand mehrerer höchstgerichtlicher Entscheidungen und literarischer Kritik gewesen. Die Aufhebung des § 295 Abs 4 letzter Satz BAO durch den VfGH führt zu einer Neuregelung, die die vorgebrachten Bedenken gegen die aufgehobene Bestimmung umfassend berücksichtigt.

1. Der Sachverhalt des Anlassverfahrens

Der Beschwerdeführer war im Jahr 2005 an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, für die ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 (Grundlagenbescheid) im Jahr 2006 erlassen wurde, der einen Verlust auswies. Unter Berücksichtigung des mit diesem Grundlagenbescheid festgestellten Verlustes wurde die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für das Jahr 2005 mit Bescheid (abgeleiteter Bescheid) im Jahr 2006 festgesetzt.

Nach einer Außenprüfung bei der Mitunternehmerschaft erging im Jahr 2011 ein als neuer Grundlagenbescheid intendiertes Dokument, mit der der Verlustanteil des Beschwerdeführers verringert werden sollte. Noch im selben Jahr 2011 wurde daraufhin gemäß § 295 Abs 1 BAO e...

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