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Unionsrechtlicher Effektivitätsgrundsatz und nationales Gebot eines effizienten Rechtsschutzes in der BAO
Der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz gewährleistet die effektive Durchsetzbarkeit des Unionsrechts auf nationaler Ebene. Ein ähnliches Ziel verfolgt das nationale Gebot eines effizienten Rechtsschutzes in der BAO: Die Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche darf durch das nationale Verfahrensrecht nicht verunmöglicht werden. Vor dem Hintergrund aktueller VfGH-Rechtsprechung und der Reaktionen des Gesetzgebers stellt dieser Beitrag beide Rechtsinstitute in Beziehung zueinander. Der Beitrag entstand im Rahmen des Symposiums „Abgrenzung Drittstaat zu Europäischer Union aus umsatzsteuerlicher Perspektive: Notwendigkeit oder Systembruch?“. Das dritte Symposium zur Umsatzsteuer wurde in Kooperation zwischen dem Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht und KPMG an der WU Wien am abgehalten.
1. Zusammenwirken von materiellem Recht und Verfahrensrecht
1.1. Praktische Bedeutung und Abgrenzung
Die Lösung verfahrensrechtlicher Fragen ist für den Rechtsanwender in der Praxis von wesentlicher Bedeutung. Von der Beurteilung der verfahrensrechtlichen Lage hängt es zB ab, ob ein Anspruch bereits verjährt ist, eine rückwirkende Registrierung für Zwecke des Vorsteuerabzugs ...