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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 160

Abgabenhinterziehung

Wenn der Abgabepflichtige die ihm bekannteRechtsmeinungder Finanzbehörde nicht teilt und er in seinen Steuererklärungen die Rechtsmeinung der Finanzbehörde ignoriert, so hat er darauf hinzuweisen — (§ 33 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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