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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 153

VfGH: § 112 Z 3 EStG

§ 112 Z 3 EStG 1988 — Vertrauensgrundsatz im Steuerrecht

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 112 Z 3 EStG 1988Vertrauensgrundsatz

im Steuerrecht

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die nicht nach § 9 EStG 1988 gegen den Investitionsfreibetrag auflösbaren Rücklagenteile (mit einem die Verzinsung berücksichtigenden Zuschlag) derart nachversteuert werden müssen, daß der erhoffte Vorteil der Steuerstundung verlorengeht und sich die Rücklagenbildung insoweit als erfolglos erweist.

Gesetzliche Vorschriften können mit dem Gleichheitsgrundsatz in Konflikt geraten, weil und insoweit sie die im Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage handelnden Normunterworfenen nachträglich belasten (siehe VfSlg. 12.186/1989, 12.944/1991 und G 114/93 vom ). (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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