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Verfahrensrechtliche und unionsrechtliche Aspekte des nationalen Emissionszertifikatehandels
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz führt erstmals ein besonderes nationales Instrument zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen ein. Im Folgenden wird dargelegt, dass jedenfalls für den Zeitraum der Einführungsphase dieses neue Instrument als Abgabenregime anzusehen ist und die BAO sowie das FinStrG Anwendung finden – zumindest insoweit, als nicht eigenständige verfahrensrechtliche Regelungen durch Verordnung geschaffen werden.
1. Vorbemerkungen
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) sieht die Bepreisung von Treibhausgasemissionen in mehreren Schritten vor. Gemäß § 9 NEHG folgt auf eine „Einführungsphase“ von bis eine zweijährige „Übergangsphase“, bevor ab dem die „Marktphase“ als Endausbaustufe beginnt. Die Einführungsphase und die Übergangsphase werden zusammen als „Fixpreisphase“ bezeichnet. Der Mechanismus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen ist in den einzelnen Phasen unterschiedlich konzipiert. Die folgenden Aussagen beziehen sich ausnahmslos auf den Zeitraum bis zum Ende der Übergangsphase, also den Zeitraum bis . Inwieweit sie auch für die Marktphase noch Gültigkeit beanspruchen können, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werd...