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Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter im Hinblick auf das Auslaufen des erhöhten Investitionsfreibetrages mit 31. März 1994 (§ 10 EStG)
(BMF) — Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des erhöhten Investitionsfreibetrages mit häufen sich Anfragen betreffend den Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern.
S. A 244
1. Anschaffung
Eine Anschaffung und damit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des (erhöhten) Investitionsfreibetrages kann schon zu einem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das Wirtschaftsgut noch nicht körperlich in der (inländischen) Betriebsstätte des Unternehmens vorhanden ist (vgl. Abschn. 55 Abs. 1 EStR 1984 bzw. ÖStZ 5/1987, 42 und ÖStZ 1991, 130).
Nach dem Durchführungserlaß vom , GZ 14 0205/1-IV/14/93, SWK-Heft 3/1994, Seite 37 ff., gilt als Anschaffungszeitpunkt der Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem der Erwerber bei zufälligem (= nicht durch den Veräußerer schuldhaft verursachtem) Untergang des Wirtschaftsgutes das Risiko zu tragen hat, dennoch den Kaufpreis entrichten zu müssen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Veräußerer bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt (bei Lieferverzug bis zur tatsächlichen Übergabe) die Preisgefahr. In diesem Fall deckt sich der Anschaffungszeitpunkt mit dem Zeitpunkt der Lieferung ...