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AVR 2, April 2022, Seite 80

Zeitlicher Anwendungsbereich von § 295a BAO

AVR 2022/6

S. 80 § 295a BAO

§ 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden. § 295a BAO ist anwendbar, wenn ein solches Ereignis nachträglich (nach Erlassung des Bescheids) eintritt (vgl ; vgl weiters Ritz/Koran, BAO7, § 295a Rz 3 ff). […] § 295a BAO dient nicht zur Nachholung unterlassener Rechtsbehelfe gegen eine rechtskräftige Erledigung (vgl ).

Sachverhalt: Mit Bescheid vom wurde ein Altlastenbeitrag nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) festgesetzt. Mit BFG-Erkenntnis vom wurde eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen. Mit Eingabe vom wurde vorgebracht, dass am ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO eingetreten sei (eine Baubewilligung erteilt wurde), weshalb der Bescheid vom abzuändern sei (da nunmehr ein Befreiungstatbestand einschlägig sei).

Die Abgabenbehörde und in der Folge das BFG wiesen den Antrag nach § 295a BAO ab. Das Ereignis (die Baubewilligung) sei bereits vor der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens betreffend die Vorschreibung des Altlastenbeitrags vorgelegen. Da § 295a BAO nur im Fall von sich nachträglich ereignenden Umständen zur Anwendung kom...

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