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AVR 2, April 2023, Seite 102

Einbringung eines Gruppenantrags über FinanzOnline

AVR 2023/5

§ 9 Abs 8 KStG; § 85 Abs 2, 86a BAO; § 1 Abs 2, 5 FOnV 2006

Die von der Beschwerdeführerin verwendete Funktion in FinanzOnline „Sonstige Anbringen und Anfragen“ kann in Bezug auf Gruppenanträge nicht als zur Verfügung stehende Funktion gewertet werden […]. [Es] ist ersichtlich, dass ein (form)gültiger Antrag auf Gruppenfeststellung nur und ausschließlich auf den amtlichen Vordrucken eingebracht werden kann.

Sachverhalt: Am brachte die Beschwerdeführerin über die FinanzOnline-Funktion „sonstige Anbringen und Anfragen“ einen formlosen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG ein. Als Anhang war ein – von allen Geschäftsführern der einzubeziehenden Gruppenmitglieder – unterzeichnetes Schriftstück („Gruppenantrag und Steuerausgleichsvereinbarung“) angefügt. Gruppenantragsformulare (G1, G2, G4) waren nicht beigefügt.

Am erließ das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag nach § 85 Abs 2 BAO zur Behebung eines Formgebrechens (Nichtverwendung des amtlichen Vordrucks gemäß § 9 Abs 8 TS 5 KStG – Formulare G1, G2, G4) unter Setzung einer Frist bis . Die Beschwerdeführerin kam dem Mängelbehebungsauftrag fristgerecht nach und übermittelte postalisch die mit Unterschriftsdatum versehenen unterzeichneten Formulare.

Das Finanzamt wi...

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