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AbgÄG 2022 – Verfahrens- und organisationsrechtliche Auswirkungen für das BFG
Mit dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108, kundgemacht am 19. 7. 2022) wurden neben zahlreichen materiellrechtlichen Änderungen auch solche der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) vorgenommen. Im Folgenden sollen jene verfahrens- und organisationsrechtlichen Änderungen hervorgehoben werden, die eine besondere praktische Bedeutung für den BFG-Alltag erwarten lassen.
1. Änderungen der BAO
1.1. Digitalisierung des Parteienverkehrs
1.1.1. Legistik
Nach § 48i BAO wird folgende Unterabschnittsüberschrift und anschließend folgender § 48j BAO eingefügt:
„G. Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung
Mündliche Verhandlungen, Erörterungstermine, Vernehmungen, (Schluss-)Besprechungen, Nachschauen, Außenprüfungen, Augenscheine und sonstige Beweisaufnahmen können unter Verwendung geeigneter technischer ...