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AVR 5, Oktober 2020, Seite 158

Rechtsmissbrauch im Abgabenverfahrensrecht?

Michael Lang

Steuerpflichtige gehen oft bis an die Grenzen der Möglichkeiten, die das Verfahrensrecht bietet. Im Fall einer „leeren Beschwerde“ war das BFG der Auffassung, dass diese Grenzen überschritten waren, und wies den Antrag als rechtsmissbräuchlich zurück. Diese Entscheidung eignet sich daher zur Erörterung der Grundsatzfrage, wie die Behörden und insbesondere das BFG mit Steuerpflichtigen zu verfahren haben, die – zumindest nach behördlicher oder gerichtlicher Auffassung – den Bogen überspannen und sich Rechte herausnehmen, die ihnen nach dem Zweck der verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht zustehen.

1. Die Entscheidung des BFG

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 wurde vom Finanzamt über das Bundesrechenzentrum nach Ausfertigung am zur Post gegeben. Eine Zustellung mittels Zustellnachweises wurde, da erklärungsgemäß veranlagt wurde, nicht verfügt. Am Freitag, , wurde im Einwurfkasten der gemeinsamen Einlaufstelle der Finanzämter Wien folgende mit datierte, mangelhafte, an das Finanzam...

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