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SWK 11, 10. April 2021, Seite 715

Notwendigkeit der Mängelbehebung bei begründungslosen Beschwerden

Keine sofortige Zurückweisung selbst bei bewusst mangelhaft ausgestalteten Beschwerden

Andrei Bodis

Der VwGH hat kürzlich ausgesprochen, dass – entgegen der Rechtsansicht des BFG – auch begründungslose Beschwerden einem Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 BAO zugänglich sind ( Ra 2020/13/0065). Zugleich wird klargestellt, dass auch bewusst mangelhaft ausgestaltete Beschwerden, sofern bei diesen eine Verlängerung der Beschwerdefrist gemäß § 245 Abs 3 BAO zulässig wäre, nicht als missbräuchlich eingestuft und sofort zurückgewiesen werden dürfen.

1. Ausgangsfall

Im Zuge einer mehrere Jahre umfassenden Außenprüfung wurden verschiedene Feststellungen zu Transaktionen über Beteiligungen der revisionswerbenden Körperschaft getroffen. Diese Feststellungen veranlassten das Finanzamt dazu, die KörperschaftS. 716steuerverfahren der betroffenen Jahre gemäß § 303 Abs 1 BAO wiederaufzunehmen und neue Sachbescheide zu erlassen. Die Revisionswerberin erhob Beschwerden gegen diese Bescheide und erklärte darin jeweils, auf eine Beschwerdevorentscheidung zu verzichten. Die Beschwerden enthielten – mit einer Ausnahme – allerdings keine Begründung, sondern lediglich den Hinweis, wonach eine Begründung folgen würde.

Das Finanzamt stufte die Beschwerden als mangelhaft ein und trug der Revisionswerberin gemäß § 85 Abs 2 BAO auf, die fehlenden Begr...

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