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Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge ab 1. 7. 2020
Ein Vergleich mit der Rechtslage vor dem 1. 1. 2020
Das Konzept der Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durch Organe der Sozialversicherung einerseits und Organe der Finanzverwaltung andererseits wird ab dem nach einer sechsmonatigen Unterbrechung fortgeführt. Die neue Rechtslage trägt den Anforderungen des VfGH Rechnung, indem sowohl Weisungsrechte als auch die Erteilung des Prüfungsauftrags ausdrücklich normiert werden. Gemeinden erhalten erstmals das Recht, unter gewissen Voraussetzungen selbst eine Kommunalsteuerprüfung nach den Regeln der BAO durchzuführen.
1. Chronologie
Die institutionalisierte Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger mit der Finanzverwaltung zum Zweck der „Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben“ (GPLA) wurde mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl I 2002/132, mit Wirkung ab eingeführt. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage haben den Sinn und Zweck der damaligen Neuerung wie folgt dargelegt:
„Die Sozialversicherungsprüfung, die Lohnsteuerprüfung mit der Prüfung des Dienstgeberbeitrages sowie die Prüfung der Kommunalsteuer erfolgen derzeit durch Organe der Krankenversicherungsträger, der Finanzämter und der Gemeinden, und zwar jeweils durch unterschiedliche...