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Tatbeteiligung durch Verkauf von Manipulationssoftware
Gehm, Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs von Kassenmanipulationssoftware, NZWiSt 4/2015, 154
Wer Manipulationssoftware verkauft, die einzig darauf abzielt, Kassenabrechnungen zu manipulieren, beteiligt sich an der Steuerhinterziehung des Verwenders der Software. Eine Heranziehung des Beteiligten zur Haftung für die Steuerhinterziehung kommt in Betracht.
Zur vergleichbaren Beteiligungsproblematik bei der sogenannten Architekturbeteiligung und den damit verbundenen Konsequenzen vgl Brandl/Gahleitner/Leitner, Offshore-Gestaltungen im Blickpunkt, SWK 23/24/2013, 1061, unter Hinweis auf Jäger, wistra 2000, 340.
Rainer Brandl / Roman Leitner