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Finanzstrafrechtliche Aspekte meldepflichtiger Kapitalzuflüsse – die zweite Chance
Mit dem Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) werden österreichische Banken verpflichtet, Kapitalzuflüsse von mindestens 50.000 € aus der Schweiz für den Zeitraum von bis und aus Liechtenstein für den Zeitraum von bis bis spätestens unter Preisgabe der Identität des Konto- oder Depotinhabers an das BMF zu melden. Damit sollen gezielt Abgabepflichtige aufgedeckt werden, die im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein deren im Ausland veranlagtes Kapitalvermögen zu einer österreichischen Bank transferiert haben (sogenannte „Abschleicher“). Mit dieser Meldeverpflichtung für Kapitalzuflüsse startet der Gesetzgeber einen weiteren Versuch, bisher im Ausland veranlagtes und nicht besteuertes Kapitalvermögen möglichst flächendeckend einer Besteuerung in Österreich zuzuführen. Die mit solchen Sachverhalten typischerweise verbundenen finanzstrafrechtlichen Aspekte sollen im folgenden Beitrag im Überblick dargestellt werden.
1. Finanzstrafrechtliche Ausgangslage
Die Praxis hat gezeigt, dass von in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen vor allem Kapitaleinkünfte, die aus im Aus...