Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wertungswidersprüche im Finanzstrafrecht
Dieser Beitrag befasst sich mit den Wertungswidersprüchen und Inkonsistenzen im Finanzstrafrecht im Vergleich zum gerichtlichen Strafrecht. Dabei werden die Bereiche der Verjährung besonders schwerer Delikte und des Anspruchs auf Zeugengebühren auf Ungleichgewichte hin analysiert.
1. Entwicklung
Durch Mehrwertsteuerbetrug entgehen den Mitgliedstaaten der EU jährlich Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe. Steuergetriebene (Aktien-)Geschäfte auf Kosten des Fiskus durch bewusst herbeigeführte mehrfache Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer wurden unter dem Begriff Cum-Ex-Transaktionen bekannt.
In den letzten Jahren fanden vermehrt Tatbestände zur Ahndung schwerer Formen der Steuer- und Zollkriminalität Eingang in das FinStrG. Zu diesen Tatbeständen, deren Begehungsweise sich durch „besondere kriminelle S. 70Energie“ auszeichnet, zählen die § 39 und 40 FinStrG.
Um typische Tatmuster zu erfassen, die es Tätern ermöglichen, im Zuge der Internationalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten Volkswirtschaften im großen Stil beträchtlichen Schaden zuzufügen (Umsatzsteuerkarusselle, Missing-Trader-Konstruktionen, Verschleierungshandlungen unter Zuhilfenahme undurchsichtiger Gesellschaftsk...