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ZWF 1, Jänner 2017, Seite 30

Ausgewählte Eckpunkte des automatischen Informationsaustausches

Tatjana Polivanova-Rosenauer

Mit beteiligt sich Österreich am grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch (AIA) auf der Grundlage des Gemeinsamen Meldestandards der OECD. Dieser hat seinen Ursprung in der Erklärung Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Spaniens und Großbritanniens, FATCA-Informationen untereinander auszutauschen. Die OECD hat den Gemeinsamen Meldestandard (GMS) im Februar 2014 vorgelegt, dessen Genehmigung durch die OECD und die Bestätigung durch die G20-Staaten erfolgte noch im selben Jahr.

Auf Ebene der EU wurde der Gemeinsame Meldestandard der OECD in die Richtlinie 2014/107/EU übernommen. Die geänderte Richtlinie wurde in Österreich durch das Bankenpaket 2015 im Rahmen des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG) umgesetzt. In weiterer Folge hat das BMF die Verordnung zur Durchführung des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG-DV) mit der Liste der nicht meldenden Finanzinstitute (§ 62 Z 3 GMSG) und der von der Meldepflicht ausgenommenen Konten (§ 87 Z 8 GMSG) sowie die Liste der teilnehmenden Staaten, mit denen Österreich die Informationen im Jahr 2017 austauscht, veröffentlicht. Die österreichische Auslegung folgt den Richtlinien zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSR), die überwiegend den OECD-Kommentar ...

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