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ZWF 5, September 2021, Seite 179

Der neue Geldwäscherei-Straftatbestand

Severin Glaser

Dieser Beitrag stellt den durch das Terror-Bekämpfungs-Gesetz (TeBG) grundlegend geänderten Geldwäscherei-Straftatbestand vor. Zudem werden der damit verbundene neue Erschwerungsgrund nach § 33 Abs 3 StGB und die auf Geldwäscherei anwendbare Änderung im erweiterten Verfall erörtert.

1. Grundlegendes

Die Neufassung des Geldwäscherei-Straftatbestands (§ 165 StGB) ist ein Projekt, das in der Literatur bereits seit Langem auch mit konkreten Vorschlägen diskutiert wurde. Grundsätzliche Probleme dieses Straftatbestands, wie etwa die Frage, wie mit Vermischungen von legalen und kontaminierten Vermögensbestandteilen (etwa auf einem Konto) oder mit Wertsteigerungen kontaminierter Vermögensbestandteile umzugehen sei, sprachen schon vor Jahren für eine Reform. Der konkrete Auslöser der nunmehrigen Reform ist jedoch die (mittlerweile bereits überfällige) Umsetzung der RL (EU) 2018/1673, der – zusammen mit der erst 2020 durch Österreich ratifizierten Warschauer Geldwäschekonvention – jüngsten und in vielerlei Hinsicht weitestgehenden Vorgabe, die den österreichischen Gesetzgeber bei der Kriminalisierung der Geldwäscherei bindet.

Trotz der bereits im Dezember 2020 abgelaufenen Umsetzungsfrist und eines eingeleiteten Vertra...

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