Praxishandbuch Alternative Investmentfonds
1. Aufl. 2024
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1. Vorbemerkung
Der gegenständliche Beitrag dient der Analyse der wesentlichen Sorgfaltspflichten von AIFM nach FM-GwG und wesentlichen Schnittstellen zum gerichtlichen Strafrecht. Der Beitrag beschränkt sich auf die Darstellung der österreichischen Rechtslage.
2. Europäischer Hintergrund
2.1. Aufsichtsrecht
In der EU und im EWR definiert die 4. Anti-GW-RL (EU) 2015/849, die auch ins EWRA übernommen wurde, die von den Sorgfaltspflichtigen zu prästierenden Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darunter fallen aufgrund entsprechender nationaler „Klarstellung“ auch AIFM (§ 1 Abs 5 iVm § 4 Abs 1 AIFMG) und Nicht-EU-AIFM (§ 39 Abs 3 AIFMG). Die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen zu dieser RL finden sich insbesondere im FM-GwG.
S. 211Dadurch werden die auch für Österreich verbindlichen 40+9 FATF-Empfehlungen, auf denen die EU-RL 2015/849 und 2018/843 in weiten Teilen basieren, in nationales Recht übernommen.
Die konsolidierte 4. Anti-GW-RL definiert im Wesentlichen, welche Personen bzw Unternehmen geldwäscherechtlich als „Verpflichtete“ gelten (Art 3). Neben Personen und Unternehmen aus dem Finanzsektor (Banken, Versicherungen, OGAW) sind auch viele andere Personen geldwäs...