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ZWF 4, Juli 2018, Seite 206

Das Aufgabengebiet der Steuerberater auf dem finanzstrafrechtlichen Prüfstand

Erich Lochmann und Konstanze Manhart

Der Klient kann die Leistungen seines Steuerberaters aufgrund ihrer Komplexität oftmals nicht beurteilen. Er muss auf die Qualität der Leistung vertrauen können. Welche Prüfpflichten hat der Steuerberater bei seiner Arbeit? Muss vom Steuerberater auch über Maßnahmen beraten werden, die an der Grenze der Zulässigkeit liegen? Dieser Beitrag stellt die finanzstrafrechtlichen Grenzen im Rahmen der Klassifizierung und Bedeutung von Steuerberaterdienstleistungen iZm den Aufgaben und Funktionen der Steuerberatung dar.

1. Grundlegendes

Der Täterkreis der §§ 33 Abs 1, 34 Abs 1 FinStrG ist sehr weit gezogen und nicht restlos geklärt. Im Rahmen der Beitragstäterschaft kommen grundsätzlich alle Handlungen – bereits im Vorbereitungsstadium – in Betracht, die die Ausführung der Tat durch einen anderen erleichtern, ermöglichen, absichern oder in anderer Weise fördern. Die Weitläufigkeit des Finanzstrafrechts sollte vor dem Raster der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Steuerberatung dargestellt werden.

2. Steuerberatungsvertrag

2.1. Grundlagen

Aufgrund der Vertragsfreiheit im Schuldrecht wird die Vertragsbeziehung zwischen dem Berufsberechtigten und dem Klienten als zB Auftrag, Vollmacht, Bevollmächtigung oder Vertrag bezei...

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