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ZWF 4, Juli 2021, Seite 170

Verhältnismäßigkeit von Zollsanktionen

Stefanie Judmaier

Der EuGH behandelte in seiner Vorabentscheidung vom , C-655/18, Schenker EOOD, die Ahndung von Zollzuwiderhandlungen. Einerseits beschäftigte sich der Gerichtshof mit der Zollschuldentstehung, andererseits mit dem Ausmaß der verhängten Sanktionen. Dieser Beitrag behandelt in knapper Darstellung die Verhältnismäßigkeit von Zollsanktionen beim Vorliegen von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften der Union.

1. Zur zweiten Vorlagefrage

Die zweite Vorlagefrage des Vorabentscheidungsverfahrens lautet wie folgt: „Hat die Verpflichtung zur Zahlung des Wertes der Waren, die Gegenstand der Zollzuwiderhandlung – hier: Entziehung aus dem Zolllagerverfahren – sind, den Charakter einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gemäß Art. 42 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 952/2013 [UZK]? Ist eine nationale Vorschrift, die eine solche Zahlung regelt, neben der Verhängung der finanziellen Sanktion zulässig? Entspricht diese Regelung den in Art. 42 Abs. 1 Satz 2 UZK enthaltenen Kriterien der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung für die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften der Union?“

Dazu führt der EuGH in seinem Urteil ua aus:

„[…] 34. Mit seiner...

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