zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 6, November 2019, Seite 250

Notwendigkeit der Offenlegung des Vertretungsverhältnisses

§ 246 Abs 1 BAO

Klumpner, Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, BFGjournal 2019, 273

Wird eine Bescheidbeschwerde durch einen Vertreter eingebracht, so ist auf das Vertretungsverhältnis in geeigneter Weise hinzuweisen. Im Betreff der Beschwerde bloß den Namen und die Steuernummer der Person anzugeben, die vertreten werden soll, ist nicht ausreichend.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
Daten werden geladen...