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ASoK 8, August 2015, Seite 288

Ansprüche bei vom Arbeitnehmer mitverschuldeter ungerechtfertigter Entlassung

Wurde die ungerechtfertigte Entlassung vom Arbeitnehmer mitverschuldet, stehen ihm nach Ansicht des OGH die nach dem Kollektivvertrag beendigungsabhängigen Sonderzahlungen nur im entsprechend dem Mitverschulden reduzierten Umfang zu.

Der OGH führt dazu aus, im Falle einer ungerechtfertigten Auflösung des Dienstverhältnisses, die vom Vertragspartner vorwerfbar mitverursacht wurde, sei es sachgerecht, sämtliche von der Art der Beendigung abhängigen Ansprüche in die Verschuldensteilung einzubeziehen. Da der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe bei einer gerechtfertigten Entlassung den gänzlichen Entfall der Sonderzahlungen vorsieht, stehe dem Kläger aufgrund seines Mitverschuldens an der ungerechtfertigten Entlassung nur ein entsprechend reduzierter Betrag an Sonderzahlungen zu ().

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