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ZWF 1, Jänner 2016, Seite 17

Criminal Compliance aus Sicht der Strafverteidigung

Philipp Wolm und Roman Sartor

Criminal Compliance hat sich in den vergangenen Jahren als eigenes strafrechtliches Rechtsgebiet von der allgemeinen – primär zivilrechtlichen – Compliance-Thematik losgelöst und ist derzeit sowohl Gegenstand neuester wissenschaftlicher Publikationen als auch praxisorientierter Diskussionen. Dieser Beitrag stellt aufgrund des enormen Umfangs dieses Rechtsgebiets nur einen kurzen, überblicksmäßigen Auszug dar. Rechtsanwälten und Strafverteidigern soll durch eine konkrete Informationsdarbietung ein Überblick über Criminal Compliance verschafft werden, da es notwendig erscheint, auf die stetig steigende Nachfrage nach adäquater und fundierter Rechtsberatung in diesem Bereich zu reagieren.

1. Begriff und Grundlagen der Compliance

Das Wort Compliance bedeutet wörtlich übersetzt Einhaltung oder Befolgung bestimmter Gebote und kann in einem normativen Sinne am besten mit Rechtstreue umschrieben werden. Compliance umfasst alle Maßnahmen in einem Unternehmen, die gewährleisten sollen, dass sich Personen, die mit dem Unternehmen im Zusammenhang stehen, rechtmäßig verhalten.

Compliance-Regeln werden geschaffen, um Rechtsverstöße jeglicher Art hintanzuhalten. Die durch die Rechtsordnung bereits v...

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