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Internal Investigations: In welchen Situationen besteht eine Untersuchungspflicht?
Pflichten zur Einleitung interner Untersuchungen
Aus den Sorgfaltspflichten der Organe von Kapitalgesellschaften ergibt sich in bestimmten Situationen eine Pflicht zur Durchführung interner Untersuchungen. Werden Strafrechtsverstöße oder sonstige maßgebliche Gesetzesverletzungen im Unternehmen bekannt, müssen diese untersucht und aufgearbeitet werden. Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.
1. Vorbemerkungen
In bestimmten Wirtschaftszweigen, vor allem im Finanzbereich, besteht bereits seit langem die ausdrückliche Pflicht zur Einrichtung von Compliance-Systemen (so zB für Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen). Diese Systeme sollen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien innerhalb des Unternehmens sicherstellen. Um hier ein geschlossenes Compliance-System zu schaffen, umfassen diese Systeme nach hA aber nicht nur präventive Maßnahmen, sondern verpflichten die Geschäftsleiter auch zur Ahndung von Regel- und Gesetzesverletzungen. Um Verstöße entsprechend ahnden zu können, ist es zwangsläufig notwendig, den jeweiligen Sachverhalt zu untersuchen und zu evaluieren. In diesen speziellen Wirtschaftszweigen besteht daher seit jeher eine – we...