Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde – Ein kurzer Überblick
Die ZWF-Redaktion freut sich, dass die Zeitschrift mit dem vorliegenden Heft um die von Frau Mag. Stefanie Judmaier betreute Rubrik „Zollstrafrecht“ erweitert wird. Mag. Judmaier verfügt über eine ausgewiesene Expertise in dieser schwierigen und in der Praxis sehr bedeutsamen Querschnittsmaterie. Neben dem Zollstrafrecht im engeren Sinn – der Verkürzung von Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) – werden in der neuen Rubrik künftig generell strafrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte des Außenwirtschaftsrechts beleuchtet. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Aktualität und den Praxisbezug gelegt.
Seit gehören die neun Zollämter und somit auch die neun zugehörigen Finanzstrafbehörden der Geschichte an. An deren Stelle trat mit Jahresbeginn das Zollamt Österreich (als Finanzstrafbehörde) mit grundsätzlich bundesweiter Zuständigkeit.
1. Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung
Die Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung ist mit in Kraft getreten. Das Zollamt Österreich ist in § 49 Z 1 lit c BAO ausdrücklich als Abgabenbehörde der Bundesfinanzverwaltung angeführt. Der Sitz des Zollamts Österreich (als Finanzstrafbehörde) befindet sich in Graz. Die sachliche Zuständigk...