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ZWF 4, Juli 2020, Seite 218

Verbandsstrafrecht im Systemvergleich – Schlussfolgerungen

Harald Eberhard und Robert Kert

In vielfacher Hinsicht beschäftigen sich die Beiträge dieses Heftes mit klassischen Schnittstellenfragen und mit dem Vergleichen sowie Systematisieren unterschiedlicher Systeme des Strafrechts. Dieser Systemvergleich ist überaus fruchtbar und er zeigt in mehrfacher Hinsicht Entwicklungen und Reformperspektiven auf.

1. VbVG als Modell für Verwaltungsstrafrecht?

Aus der Perspektive des Verwaltungsstrafrechts hat sich die traditionelle Regel, dass es nur ein Verschulden natürlicher Personen geben kann, das – im Sinne „besonderer Fälle der Verantwortlichkeit“ und als „Hilfskonstruktion“ – juristischen Personen allenfalls zugerechnet wird, in jüngerer Zeit immer mehr relativiert, wie dies vor einigen Jahren auch im gerichtlichen Strafrecht geschehen ist.

Spätestens mit speziellen Strafbarkeitsbestimmungen, die gewissermaßen neben die allgemeine Regelung des § 9 VStG getreten sind, diese im Ergebnis aber überlagert haben, hat sich die Frage gestellt, inwiefern es auch von anderen Grundsätzen Abschied zu nehmen gilt. Das VbVG hat – aus verfassungsrechtlicher Sicht durch den VfGH als verfassungskonform erachtet – eine „neue Kategorie eigener Art“ für juristische Personen im gerichtlichen Strafrecht v...

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