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ÖBA 1, Jänner 2021, Seite 40

Verwaltungsstrafbarkeit von Banken

Michael Potacs

Nach dem traditionellen österreichischen Verwaltungsstrafrecht sind bei Verletzung von Vorschriften durch juristische Personen bestimmte verantwortliche natürliche Personen zu bestrafen. Unter dem Einfluss des Unionsrechts finden sich im österreichischen Verwaltungsrecht jedoch Bestimmungen, die eine Bestrafung der juristischen Person selbst vorsehen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist § 99d BWG, der die Möglichkeit einer Bestrafung von Banken regelt. Im vorliegenden Beitrag wird diese Vorschrift unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bestrafung juristischer Personen näher analysiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auch dem Verhältnis von § 99d BWG zur Strafbarkeit von verantwortlichen natürlichen Personen gewidmet, die weiterhin parallel bestehen bleibt.

https://doi.org/10.47782/oeba202101004001

According to traditional Austrian administrative criminal law, certain responsible natural persons are to be punished if legal persons violate regulations. Under the influence of Union law, however, there are provisions in Austrian administrative law that provide for the punishment of legal persons themselves. An important example of this is § 99d of the Banking Act which provides f...

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