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Modelle der Verantwortlichkeit juristischer Personen
Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz
Seit kann die FMA Sanktionen über juristische Personen verhängen, die gegen Aufsichtsrecht verstoßen. Dieser Beitrag systematisiert am Beispiel des FM-GwG die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit juristischer Personen und beleuchtet die Frage des Zusammenwirkens der bestehenden Verantwortlichkeitsmodelle.
1. Grundlegendes
Beginnend mit haben in immer mehr der der FMA zur Vollziehung übertragenen Aufsichtsgesetze Bestimmungen über die Verantwortlichkeit juristischer Personen für Verstöße gegen Aufsichtsrecht Eingang gefunden. Im Wortlaut unterscheiden sich diese Bestimmungen nur unwesentlich.
Exemplarisch für das Modell der Verantwortlichkeit juristischer Personen in den von der FMA zu vollziehenden Aufsichtsgesetzen hat sich die FMA für die Darstellung des Modells des Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) entschieden. In seiner ursprünglichen Ausgestaltung (§ 99d BWG idF BGBl I 184/2013) markierte dieses Modell nicht nur den Beginn der Verantwortlichkeit juristischer Personen im Vollzugsbereich der FMA, sondern war jedenfalls bis auch das in der Vollzugspraxis der FMA bedeutsamste. Die Mehrheit der bis zu diesem Zeitpunkt von der FMA gegen juristische Personen geführten Verfahren betraf ...