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ZWF 3, Mai 2020, Seite 132

Ungerechtfertigte Zahlungserleichterungen aus strafrechtlicher Sicht

Robert Kert

Sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht wird den Abgabe- bzw Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, die Stundung der Abgaben bzw Beiträge zu beantragen, wenn sie von einem Corona-bedingten Liquiditätsengpass betroffen sind. Was gilt aber aus strafrechtlicher Sicht, wenn in diesem Antrag über das Vorliegen eines auf die Corona-Pandemie zurückzuführenden Liquiditätsengpasses getäuscht wird, um eine solche Stundung der Abgaben- und Beitragspflicht zu erreichen?

1. Problemstellung

Nach einer Information des BMF kann der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt beantragen, die Entrichtung einer Abgabe zu stunden, wenn er glaubhaft machen kann, konkret von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein, der auf die Folgen der COVID-19-Infektion zurückzuführen ist. Solche Umstände sollen zB außergewöhnlich hohe Stornierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens sein. Mittelbar betroffene Unternehmen haben ihre konkrete Betroffenheit ergänzend zu begründen. Das BMF hat verlautbart, dass bei Vorliegen konkreter Betroffenheit eine Stundung offener Steuerbeträge bis...

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