Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Kein) Ende des verwaltungsstrafrechtlichen Kumulationsprinzips?
Mit Urteil vom , Maksimovic, C-64/18 ua, hat der EuGH gesetzlich in Österreich vorgesehene Sanktionen für die Nichtbereithaltung bzw -stellung von Lohnunterlagen unter mehreren Gesichtspunkten als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar angesehen. Sowohl VwGH und VfGH haben auf diese Rechtsprechung reagiert und in vergleichbaren Fällen das zitierte Urteil im nationalen Bereich umgesetzt. Nun stellt sich die Frage, ob und inwiefern der österreichische Gesetzgeber gehalten ist, das im VStG und in manchen Verwaltungsvorschriften ausdrücklich normierte Kumulationsprinzip beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen zu modifizieren oder sogar zur Gänze zu beseitigen.
1. Maksimovic, C-64/18 ua
Dem zitierten (Vorabentscheidungs-)Verfahren waren Beschwerden beim LVwG Steiermark gegen mehrere Straferkenntnisse zugrunde gelegen: Mit einem Straferkenntnis hatte die Bezirksverwaltungsbehörde den Geschäftsführer einer juristischen Person für schuldig befunden, gegen die in § 7d AVRAG vorgesehene Verpflichtung als Überlasserin von 217 Arbeitskräften, der Beschäftigerin die Lohnunterlagen dieser Arbeitskräfte bereitzustellen, verstoßen zu haben. Aus diesem Grund verhäng...